Mit Bekanntmachung vom 23. Juli 2024 gibt es nun den rechtlichen Rahmen, damit die Schulen in Bayern Software für den Unterricht aus dem Medien- und KI-Budget beschaffen können.
Den genauen Wortlaut kann man hier nachlesen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_3_K_14633
Auf dieser Seite möchte ich Ihnen ein paar Informationen zukommen lassen, die Sie hoffentlich bei Ihren Überlegungen zu diesem Thema unterstützen.
Wie hoch ist das Medien- und KI-Budget?
Der genaue Betrag, der den Schulaufwandsträgern zur Verfügung steht, lässt sich hier nachlesen: https://www.km.bayern.de/gestalten/foerderprogramme/medien-und-ki-budget
Für eine Mittelschule sind es 10,38 €, für eine Grundschule 4,67 € je Schülerin und Schüler für das Jahr 2024. Bemessungsgrundlage ist dabei die Schülerzahl am Stichtag der Amtlichen Schuldaten für das dem Haushaltsjahr vorhergehende Schuljahr.
Was wird bei dem Medien- und KI-Budget gefördert?
Ausführlich ist dieser Punkt in der oben verlinkten Bekanntmachung unter Punkt 2 erklärt.
Zusammengefasst geht es um
- Medien und Lernumgebungen, deren Inhalte für den Unterricht didaktisch sinnvoll aufbereitet wurden (z.B. Lehr- und Lernplattformen; Übungsapps; Anwendungen zur Lernbegleitung und Lernstandsanalyse)
- Anwendungen, die Lehr-/Lernprozesse unterstützen bzw. zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen (z.B. digitale Pinnwände, Apps zur digitalen Heftführung, LLM für KI-Anwendungen)
- sowie – unter bestimmten Umständen - digitale Schulbücher
Förderfähig sind nicht
- Softwarelösungen zur Schulverwaltung
- Softwarelösungen zur Verwaltung von Geräten, Apps, Nutzerkonten etc.
- Office- und Cloudspeicher-Anwendungen
- Kommunikationsdienste (Messenger, email-Anwendungen, Videokonferenzlösungen)
- Fortbildungskosten, auch wenn sie im Zusammenhang mit förderfähigen Anwendungen anfallen
Wie bekommen die Schulen die finanziellen Mittel?
Auch bei dieser Förderung sind die Schulaufwandsträger die Empfänger der finanziellen Mittel. Eine Beschaffung bedarf also einer Absprache zwischen Schule und Kämmerei bzw. dem Träger. Dabei sollte entschieden werden, wer von beiden die Bestellungen machen darf.
Für die Förderung ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 15.Juli 2024 möglich. Damit können Medien (Lernsoftware, digitale Schulbücher ...), die ab diesem Zeitpunkt beschafft werden, grundsätzlich gefördert werden.
Die Schulaufwandsträger können die Mittel nach Bereitstellung des Antragsverfahrens (voraussichtlich im ersten Quartal 2025) beantragen.
Genauere Informationen zu Antragsfristen, Zuwendungsvoraussetzungen können die Schulaufwandsträger in der genannten Bekanntmachung nachlesen.
Welche Überlegungen sollten vor einer Entscheidung durch die Schule gemacht worden sein?
(Die hier genannten Anwendungen sind als Beispiele gedacht. Sie sind keine Werbung und nicht als Empfehlungen zu verstehen!!!)
Eine schnelle Lösung ist für eine Grundschule sicherlich, die aktuell bereits genutzten Anwendungen (z.B. Antolin, Grundschuldiagnose, ANTON ...) für zwei Jahre über dieses Budget zu finanzieren. Diese Anwendungen kennen sowohl Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler als auch die meisten Eltern. Das Kollegium muss sich nicht mit der Auswahl neuer Angebote beschäftigen. Da das Budget mit 4,67 € je Kind nicht gerade üppig ist, kann das Geld so schnell verplant werden.
Ähnliche Überlegungen könnte es auch in den Mittelschulen geben. Da diese jedoch über mehr als den doppelten
Betrag verfügen können und sie sich außerdem auf den Weg zur 1:1-Ausstattung machen, bieten sich zusätzlich Anwendungen an, die die Schülerinnen und Schüler beim Lernen und Üben unterstützen und
die darüber hinaus auch noch den Lehrkräften Zeit beim Vorbereiten und Korrigieren entsprechender Aufgaben sparen. (z.B. LernMax, Sofatutor ...). Auch die Bereitstellung von KI-Angeboten, mit
denen die Lehrkräfte arbeiten können, sind eine Überlegung wert - z.B. das Angebot der ALP Dillingen
ByLKI, to teach.ai, teachino oder Feedback-Anwendungen wie Fiete, PEER der TU München.
Das bereitgestellte Medien- und KI-Budget lässt sich allerdings auch unter dem Aspekt der Schul- und Unterrichtsentwicklung einsetzen.
Somit würde es sich anbieten, neue Angebote auszusuchen und auszuprobieren. Nutzen Sie diese Chance!
Fragen Sie auch in Ihrem Medienzentrum nach.
Viele haben bereits Softwareanwendungen in ihrem Angebot, die den Schulen des entsprechenden Landkreises kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 31.10.2024